Effiziente
Eigenstromversorgung
durch Photovoltaik
Nutzen Sie Ihre Flächen zur Stromproduktion und decken Sie den
eigenen Strombedarf durch den effizienten Einsatz von
Photovoltaikanlagen.
Effiziente Eigenstromversorgung durch Photovoltaik
Nutzen Sie Ihre Flächen zur Stromproduktion und decken Sie den eigenen Strombedarf durch den effizienten Einsatz von
Photovoltaikanlagen.
Photovoltaik zur Eigennutzung
Photovoltaikanlagen lassen sich auf nahezu jedem Dach installieren. Profitieren Sie davon Ihre Energiekosten durch eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch zu senken.
Als Spezialist für Komplettlösungen im Bereich der erneuerbaren Energien stehen wir Ihnen auf dem gesamten Weg zur optimalen Eigenstromversorgung zur Seite. Dabei bieten unsere Experten Ihnen eine fachliche Beratung und Planung sowie eine professionelle Installation und Wartung Ihrer Photovoltaikanlage.
Ihre Vorteile bei der PV-Eigennutzung
Kosteneinsparungen
Mit einer PV-Anlage zur Eigennutzung senken Sie nicht nur Ihre Energiekosten durch Eigenstromerzeugung, sondern können Stromüberschuss einspeisen und zusätzliche Einnahmen erzielen.
Unabhängigkeit
Nehmen Sie Ihre Stromversorgung selbst in die Hand und werden Sie unabhängig von Ihrem Stromversorger und der Strompreisentwicklung.
Nachhaltigkeit
Als erneuerbare Energiequelle ohne schädliche Emissionen trägt Solarstrom dazu bei, den CO2-Austoß zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.
Mit Photovoltaik Steuervorteile sichern
Neben der Wirtschaftlichkeit der
Photovoltaikanlage selbst, ergeben sich viele
Steuervorteile und
Abschreibungsmöglichkeiten.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich auch über die
Möglichkeit, privat in Ihr eigenes Firmendach
zu investieren, um sich eine langfristige
Rendite von bis zu 12 % zu sichern.
- Im Jahr der Anschaffung und sogar bereits zuvor sind bis zu 55 % der gesamten Anschaffungskosten steuerlich absetzbar.
- Betriebskosten können ebenso steuerlich abgesetzt werden.
- Als bewegliches Wirtschaftsgut kann die Investition bis zu 55 % (IAB*/AfA**) sofortige Abschreibung ermöglichen.
- Lineare Abschreibung: Schreiben Sie 20 Jahre lang je 5 % des nach Investitionsabzug und Sonderabschreibung übrigen Nettowerts ab.
- Bei Nutzung von IAB* und Sonderabschreibung erhöht sich somit die Abschreibung im Anschaffungsjahr um weitere 2,4 %.
* IAB (Investitionsabzugsbetrag): Abschreibung von 40 % des
Netto-Verkaufspreises im Jahr vor der Anschaffung.
** AfA (Sonderabschreibung): Abschreibung von 20 % des
Netto-Verkaufspreises beliebig innerhalb der ersten 5 Jahre.
Direktvermarktung
und Photovoltaik
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den Solarstrom aus Ihrer PV-Anlage als Anlagenbetreiber an den Direktvermarkter, welcher für Sie die Vermarktung an der Strombörse übernimmt. Besitzer von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kWp müssen ihren Strom direkt vermarkten (§21 EEG 2017).
Bei der Umsetzung der Direktvermarktung unterstützen wir Sie.
Darum lohnt sich Direktvermarktung:
- Auch wenn die Börsenpreise schwanken, entsprechen die Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung
- Da die Direktvermarktung für Anlagen ab 100 KWp gesetzlich verpflichtend ist, würde bei Nichteinhaltung die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurückfallen
- Das Marktprämienmodell leistet schon heute einen großen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Umsetzung der Energiewende
Ihre Vergütung

Als Vergütung Ihres Solarstroms erhalten Sie den sogenannten Marktwert. Vom Netzbetreiber bekommen Sie zusätzlich die komplette Marktprämie inklusive Managementprämie. Dies wird als Marktprämienmodell bezeichnet. (siehe Grafik)
Auf diese Weise können durch die Direktvermarktung gegenüber den festen Vergütungssätzen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sogar höhere Gewinne generiert werden. Dadurch holen Sie das Maximum aus dem nachhaltig produzierten Strom Ihrer Photovoltaikanlage heraus.
Der Marktwert entspricht hierbei dem Wert, welcher durch den Direktvermarkter für Sie an der Strombörse erzielt wird. Diese Dienstleistung ist für den Anlagenbetreiber in aller Regel kostenpflichtig. Die Differenz zwischen dem Marktwert und dem EEG-Vergütungssatz wird als Marktprämie bezeichnet.
Der Strom aus der PV-Anlage wird entsprechend dem EEG vergütet. So erhalten Anlagenbetreiber durch die Kombination aus Marktwert und Marktprämie immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.
Wir sind Profis
Über 10 Jahre Expertise in Photovoltaik und mehr
als 200.000 m² verlegte Solarfläche





- Ihre Ansprechpartnerin:
- Michelle Berenz
- +49-6221-998699-0
- vertrieb@clearsky.de