Photovoltaik-Pflicht und Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg
Photovoltaik-Pflicht und Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg
Informationen zur Photovoltaik-Pflicht
Erfahren Sie mehr über die Bedingungen und Vorgaben in Baden-Württemberg
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg zum 01. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt. Diese ist im Klimaschutzgesetz des Landes geregelt und betrifft mittlerweile Neubauten sowohl im Wohn- als auch im Nicht-Wohnbereich, sowie Parkplatzneubauten, die über mehr als 35 Stellplätze verfügen.
Dass sich ausgerechnet Baden-Württemberg mit dieser alternativen Nutzung privater und gewerblicher Dachflächen auf die Pole Position schiebt, hat zwei wesentliche Gründe: Einerseits handelt es sich bei Baden-Württemberg um das sonnenreichste aller Bundesländer; die Bedingungen für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht sind also ideal. Andererseits hat sich „The Länd“ die Selbstverpflichtung auferlegt, bis 2040 klimaneutral zu sein; und dem Bund damit um fünf Jahre zuvorzukommen.
Einführung der PV-Pflicht in Baden-Württemberg
„Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird.“ (ehemaliger baden-württembergischer Umweltminister)
Baden-Württemberg hat sich entschieden, die Solarpflicht in drei Phasen einzuführen. Zunächst wurde die Installation von Photovoltaik-Modulen für gewerbliche und öffentliche Neubauten verpflichtend eingeführt. Im Oktober 2021 wurde die PV-Pflicht qua Gesetz erweitert und betrifft damit grundsätzlich alle Neubauten. Diese Einführung erfolgte dann im 2. Quartal 2022 also auch für Neubauten, die zu Wohnzwecken errichtet werden.
Zur besseren Orientierung halten wir Ihnen diese Phasen in einer kleinen Übersicht fest:
Phase 1
seit 01/2022: Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
Phase 2
seit 05/2022: Geplante Neubauten zu Wohnzwecken
Phase 3
ab 01/2023: Grundlegende Dachsanierungen
Fristen zur Umsetzung
Die Pflicht zur Photovoltaik-Installation trat für alle Bauvorhaben in Kraft, deren Genehmigungen den Behörden seit dem Stichtag der Gesetzeseinführung vorgelegt wurden und werden. Wer also noch vor dem 01. Januar 2022 die Bewilligung zum Bau eines öffentlichen Parkplatzes oder Nicht-Wohngebäudes erhalten hat, ist von der Solarpflicht in Baden-Württemberg ausgenommen.
Bauanträge für Wohngebäude
Wurden Bauanträge vor dem 01. Mai 2022 bereits von den Baubehörden bewilligt, besteht keine gesetzliche PV-Pflicht für die Bauherren. Ungeachtet dessen, kann sich die Installation einer Solaranlage aber auch bei diesen, sowie bei Bestandsgebäuden lohnen. Gerade im Hinblick auf steigende Nebenkosten und Energiepreise.
Bei Dachsanierungen hingegen fällt der Stichtag auf den tatsächlichen Baubeginn; unabhängig davon, wann der Antrag bei den Baubehörden eingereicht wurde.
Unabhängig von der Pflicht, Solaranlagen auf neu zu bauenden Gebäuden installieren zu müssen, ist die Installation einer PV-Anlage auf geeigneten Dachflächen grundsätzlich eine gute, profitable Idee. Und zwar durchaus auch für Bestandsgebäude.
- Photovoltaik-Anlagen bieten attraktive Renditen und Steuervorteile
- Sie werden staatlich gefördert (EEG-Einspeisevergütung)
- Sie werfen attraktive Renditen ab
- Für produzierten Solarstrom(überschuss) garantiert der Bund eine Abnahmegarantie über 20 Jahre
- Solaranlagen gewährleisten unabhängige Energieversorgung, die keinen externen Einflüssen unterliegt und somit weniger volatil ist
- Unternehmen, die sich bei Nachhaltigkeit engagieren, sind für Investoren zunehmend attraktiv, was Ihren Return on Investment steigert
- Kredite und Kosten einer Solaranlage sind transparent und optimal kalkulierbar
Sprechen Sie unsere Experten auf die konkreten Details zur – verpflichteten oder freiwilligen – Installation einer PV-Anlage auf Ihrer Immobilie an.
Photovoltaik-Förderungen
Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist nicht nur mit mehr Planungsaufwand verbunden. Sie birgt auch zusätzliche Kosten. Damit Sie Ihren Mehraufwand vorab schon einmal möglichst genau kalkulieren können, haben wir einen Konfigurator entwickelt, mit dem Sie Ihre PV-Anlage in gerade einmal drei Minuten planen und berechnen können.
Für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf gewerblichen und privaten Dachflächen sind diverse Fördermittel erhältlich. Einerseits sind finanzielle Förderungen durch die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Andererseits sind Solaranlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Des weiteren kann man sich zum Zwecke der Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg auch mit der zuständigen Energie-Agentur in Verbindung setzen. Spezielle Förderungen machen die Photovoltaik-Pflicht nicht nur attraktiv, sondern auch rentabel. Wie rentabel genau, können Sie ganz individuell für Ihr Bauprojekt mit unserem PV-Konfigurator ausrechnen.
FAQ
- Steildächer, die nach Norden ausgerichtet sind
- Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 qm
- entfernbare oder bewegliche Dachflächen
- Dächer, deren Statik durch Solarpaneelen gefährdet würde
Wir sind Profis
Über 10 Jahre Expertise in Photovoltaik und mehr
als 200.000 m² verlegte Solarfläche





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