Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Niedersachsen

Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Niedersachsen

Informationen zur Photovoltaik-Pflicht

Auch wenn Niedersachsen gemeinsam mit NRW, Hamburg und Bremen zu den Schusslichtern bei der Anzahl jährlicher Sonnenstunden zählt, hat Niedersachsens Landtag bereits im November 2021 eine Photovoltaik-Pflicht beschlossen. Anders als in anderen Bundesländern, sieht Niedersachsens novellierte Bauverordnung allerdings keine Solarpflicht bei Dachsanierungen vor. Auch insgesamt scheint das Vorgehen der niedersächsischen Landesregierung im Vergleich etwas zurückhaltender als andernorts.

Schrittweise Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht
Genau genommen markieren zwei wichtige Termine die Einführung der Photovoltaik-Pflicht in Niedersachen. Zunächst einmal hat sich die Landesregierung auf 2023 geeinigt. Das ist der Startschuss für die PV-Pflicht Niedersachsens. Auf allen gewerblichen bzw. vorwiegend gewerblich genutzten Neubauten müssen dann Solar- oder Photovoltaik-Module installiert werden. Für Wohngebäude gilt ab 2023 die Pflicht, die Bauten PV-ready zu machen; also die Gebäude so zu konzipieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt Photovoltaik nachgerüstet werden kann. In beiden Fällen sind Neubauprojekte betroffen, deren Bauantrag ab Januar 2023 eingereicht wird.

PV-ready: Vorausschauend bauen in Niedersachsen

Anstelle einer strikten Photovoltaik-Pflicht hat Niedersachsen für alle Neubauten vorgeschrieben, dass sie bereits bei der Planung auf eine spätere Installation von Photovoltaik ausgelegt sein müssen.

Also bauseitig muss etwa die Dachkonstruktion so geplant sein, dass ein Aufbau möglich ist. Damit sind etwa die maximale Traglast gemeint, die Neigung, aber auch die Materialwahl zur Deckung und die generelle Ausrichtung eines Daches.

Außerdem müssen Bauplaner und Architekten schon frühzeitig die entsprechenden Schächte und Korridore für elektrische Leitungen oder Wärmewandler bedenken, sowie ausreichend Platz einplanen für etwaige Wechselrichter, größere Zählerschränke u.ä.

Kurz gesagt: Es müssen bereits ab 2023 alle Voraussetzungen geschaffen sein, damit spätestens 2025, wenn dann die generelle Photovoltaik-Pflicht in Niedersachen gilt, alle neuen Gebäude nachgerüstet werden können.

Die 75:50-PV-Pflicht für Gewerbebau in Niedersachsen

Auf eine weitere Einschränkung hat sich der niedersächsische Landtag bei der Festlegung seiner Photovoltaik-Pflicht ebenfalls geeinigt. Auch von der Solarpflicht betroffene Gewerbe-Neubauten müssen eine Dachfläche von mindestens 75 qm aufweisen, damit sie überhaupt unter die Gesetzesnovelle fallen. Von diesen 75 qm Mindestfläche müssen dann wiederum mindestens 50% mit Solarmodulen bestückt werden.

Dabei lässt Niedersachen den Bauherren die Wahl, ob sie die Dachfläche zur Installation einer PV-Anlage für Solarstrom oder einer Solaranlage für die Wärmeproduktion nutzen.

Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht Niedersachsen

Weil Ausnahmen die Regel bestätigen, sieht natürlich auch die in Niedersachsen eingeführte Photovoltaik-Pflicht eben solche Ausnahmen vor. Etwa für Gebäude, die aus Denkmalschutzgründen nicht baulich verändert werden dürfen – was sich auch damit deckt, dass in Niedersachsen Sanierungen nicht von der Photovoltaik-Pflicht betroffen sind.

Weil Ausnahmen die Regel bestätigen, sieht natürlich auch die in Niedersachsen eingeführte Photovoltaik-Pflicht eben solche Ausnahmen vor. Etwa für Gebäude, die aus Denkmalschutzgründen nicht baulich verändert werden dürfen – was sich auch damit deckt, dass in Niedersachsen Sanierungen nicht von der Photovoltaik-Pflicht betroffen sind.

Eine weitere Ausnahme von der Photovoltaik-Pflicht gewährt Niedersachen dann, wenn die Realisierung von Solarthermie oder Photovoltaik technisch nicht möglich ist – etwa bei Neubauten, die sich aktuell im Bau befinden und bei denen die neue Energienovelle noch nicht gilt, weil die Bauanträge vor dem Stichtag gestellt wurden.

Und zu guter Letzt berücksichtigt die Landesregierung Niedersachsen bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht auch die Wirtschaftlichkeit. Wenn es sich nicht rechnet, auf einer Dachfläche Solar oder Photovoltaik zu installieren, ist das Gebäude von der Solarpflicht befreit. Darum auch die besagte 75:50-Regelung, um eine gewisse Rentabilität zu wahren.

Ab wann eine PV-Anlage wirtschaftlich ist, ist einerseits abhängig von der Gebäudegröße und dem Nutzungszweck der Immobilie. Andererseits auch von der Leistung der gewählten Module und der Menge an Strom, der zur Einspeisung ins Netz vorgesehen wird und derjenigen Menge, die selbst verbraucht wird. Im Gespräch mit unseren clear sky Experten können Sie einen Rentabilitäts-Check für Ihr Photovoltaikprojekt machen und wissen gleich, worauf Sie sich einlassen.

Von Pflicht und Kür – Förderung für Photovoltaik in Niedersachsen

Beim Thema „Photovoltaik-Förderungen“ hält sich Niedersachsen derzeit noch bedeckt. Natürlich können von der Photovoltaik-Pflicht betroffene Bauherren in Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern von staatlichen Förderungen profitieren.

Hierzu zählt etwa die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, die im Rahmen der letzten EEG-Novelle zudem auch erhöht wurde – ab einer Leistung von 10 kW aufwärts, erhalten Volleinspeiser nach den veränderten Sätzen beispielsweise 12,5 ct/kWh. Auch ein zinsgünstiger Kredit für Unternehmer und Privatpersonen von der KfW steht Ihnen zur Verfügung.

Zusätzlich soll es auch Photovoltaik-Förderung durch das Land Niedersachsen geben. Allerdings sind hierzu bislang (Stand: 07/2022) noch keine konkreten Informationen etwa über Volumen und Förderart bekannt.Besonders im Mietwohnungsbau könnte sich ein zu geringer Fördertopf auf die Endverbraucher auswirken. Etwa dann, wenn Vermieter die Mehrausgaben zur Erfüllung ihrer Photovoltaik-Pflicht auf die Mieten oder Nebenkosten umlegen, wodurch die Kosten für Mieter steigen würden. Denn sowieso seien die Kosten für Photovoltaik im Wohnungsbau oft deutlich teurer als im Gewerbebau. Darauf machte der vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachen Bremen im Rahmen der Vorstellung der Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen aufmerksam.

Wenn Sie vorab wissen möchten, wie viel Sie in die Photovoltaik-Pflicht Niedersachsen investieren müssen, um eine wirtschaftliche PV-Anlage auf Ihrem Neubau zu installieren, dann hilft unser Konfigurator weiter.

Ganz gleich, ob Sie eine große Photovoltaikanlage planen oder nur die geforderte Mindestfläche Ihres Daches zum Renditeträger ausbauen möchten, unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. clearsky energietechnik begleitet seit 2009 Unternehmer und Kunden auf dem Weg zur Umsetzung ihrer Photovoltaikprojekte. Ob stationäre Dachanlagen oder schwimmende Solarkraftwerke: Wir kalkulieren und konfigurieren jede Photovoltaikanlage zügig, wirtschaftlich optimiert und technologisch zuverlässig – seit über 10 Jahren.

FAQ

Im Zuge der Energiewende hat sich Niedersachsen das Ziel gesetzt, bis 2035 65 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert zu haben. 60 Gigawatt davon sollen auf ansonsten ungenutzter Dachfläche entstehen. Ende 2021 kam das Bundesland gerade einmal auf rund 5.100 Megawatt. Zwar wurden in den letzten Jahren enorme PV-Zuwächse verzeichnet. Aber um das ambitionierte 13-Jahresziel zu erreichen, muss noch viel passieren. Um den Zubau zu beschleunigen, hat sich die niedersächsische Landesregierung zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht entschlossen.
In Niedersachsen greift die Photovoltaik-Pflicht ab 2023. Für alle Nicht-Wohngebäude, deren Bauplan ab dem 02. Januar 2023 eingereicht wird, gilt dann, dass ihre Dachfläche zu 50% mit Solarmodulen ausgestattet werden muss. Voraussetzung: Die Dachfläche beträgt mehr als 75 qm. Für alle Wohngebäude, deren Bau ab Januar 2023 bewilligt wird, heißt die Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen, dass sie unter Berücksichtigung einer mindestens späteren Nachrüstung mit Photovoltaik geplant und gebaut werden müssen. Ab 2025 ist Photovoltaik dann endgültig Pflicht für alle Neubauten – Wohn- und Gewerbebau – in Niedersachsen. Auch die bis dahin entstandenen PV-ready Gebäude müssen dann nachgerüstet werden.
Absolut, ja. Speziell die durch geopolitische Ereignisse angespannten Lieferketten und die inflationsbedingten Preissteigerungen für Solarkomponenten machen eine frühe Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen sinnvoll. Indem Sie der Pflicht vorweggreifen, können Sie bei Ihrem Bauprojekt noch von aktuellen Konditionen und Verfügbarkeiten profitieren. Außerdem speisen Sie so umso früher ins Netz ein, wodurch Sie gleich in den Genuss der erhöhten Einspeisevergütungen kommen – und Ihr Investment kann sich umso früher attraktive Renditen ausschütten.
Zwar ist Niedersachsen keines der sonnenreichsten Bundesländer. Dennoch können auch dort auf einer Fläche von 5 – 8 qm Photovoltaik zwischen 800 und 1.050 kWh Solarstrom erzeugt werden. Die Unterschiede in den Sonnenstunden beispielsweise zum sonnenreichsten Bundesland Baden-Württemberg sind demnach nicht signifikant genug, um einer Photovoltaikanlage in Niedersachen die Rentabilität abzusprechen. Ob in monetärer oder ökologischer Hinsicht: Eine Photovoltaikanlage ist in aller Regel immer ein Gewinn. Erst recht, wenn Sie die verschiedenen Photovoltaik-Förderungen von Bund und Ländern nutzen.
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist höchst individuell zu betrachten. Je nach Flächengröße, Modulperformance und beispielsweise Betreibermodell. Grundsätzlich kann man aber sagen: Photovoltaik, das vorrangig zum Eigenverbrauch installiert und auf einem Gebäude errichtet wird, das Ihnen gehört, ist das wirtschaftlichste Modell. Aber auch für Investoren kann die Photovoltaik-Pflicht in Niedersachen höchst attraktiv sein. Sie können beispielsweise über ein Refinanzierungsmodell Mietzahlungen von einem Gebäudeeigentümer erhalten, der Ihnen sein Dach zum Bau einer von Ihnen finanzierten PV-Anlage bereitstellt. Oder Sie verpachten uns Ihre Dachfläche und profitieren von einem dritten, rentablen Weg, die Photovoltaik-Pflicht in Niedersachsen auf Ihrem Gebäude zu realisieren.

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Michelle Berenz