Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Nordrhein-Westfalen

Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Nordrhein-Westfalen

 

Informationen zur Photovoltaik-Pflicht

Erfahren Sie mehr über die Bedingungen und Vorgaben in Nordrhein-Westfalen

Wir befinden uns im Jahre 2021 n.Chr. Ganz Nordrhein-Westfalen ist von der Solarpflicht betroffen… Ganz Nordrhein-Westfalen? Nein! Eine einzelne Metropole des bevölkerungsreichsten Bundeslandes hat sich aber entschieden, die für 2022 geplante und danach sukzessive erweiterte Photovoltaik-Pflicht in NRW bereits 2021 einzuführen: Bonn. Dort sind von Anfang an alle städtebaulichen Bauvorhaben von der Solaranlagen-Pflicht betroffen.

Nun, im Jahr 2022, zieht auch der Rest von NRW nach und ist somit neben Baden-Württemberg führend bei der Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. Zunächst sollen seit Januar 2022 Solaranlagen in Deutschlands westlichstem Bundesland öffentliche Parkflächen mit mehr als 35 Stellflächen überdachen. Bis 2026 wird die Photovoltaik-Pflicht in NRW dann kontinuierlich erweitert. 

Die Photovoltaik-Pflicht in NRW als Chance

Als Experten für leistungsstarke, großflächige Photovoltaik-Anlagen steht Ihnen die clearsky energietechnik von der Beratung über die Planung bis hin zur Montage gerne zur Seite.

Als Bundesland mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt der BRD können Bürger und Unternehmer in NRW die Photovoltaik-Pflicht als gute Chance begreifen.

  • durch den Kohleausstieg drohende Verluste werden abgefedert
  • eine preisstabile, unabhängige und nachhaltige Energieproduktion sowie der regionale Mittelstand wird gefördert
  • mit durchschnittlich 915 kWh/kWp jährlichem Solarertrag wird ein attraktives Renditeprojekt angestoßen

Diese und weitere Vorteile, die die Photovoltaik-Pflicht birgt, können sich auch Betreiber, Eigentümer, und Investoren bestehender Gebäude und Flächen zu Nutze machen.

Von umfangreichen Photovoltaik-Förderungen profitieren

Für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme Photovoltaik-Anlage können Sie von verschiedenen Fördermitteln Gebrauch machen. Auch dann, wenn Ihr Bauvorhaben gar nicht der Photovoltaik-Pflicht in NRW unterliegt. Um die Energiewende nicht nur attraktiver, weil profitabler, zu machen, sondern auch, um sie zu beschleunigen, wurden verschiedene Modelle zur Photovoltaik-Förderung zugänglich gemacht. So sind einerseits Solarförderungen vom Bund erhältlich. Aber die jeweiligen Bundesländer haben auch eigene Fördertöpfe eingerichtet. Nordrhein-Westfalen stellt darüber hinaus auch auf kommunaler Ebene noch einzelne PV-Förderungen bereit.

Photovoltaik-Förderung in NRW
Unter die Solarförderungen auf Bundesebene fallen bspw.

  • die staatlich garantierte Einspeisevergütung (an die sich nach 20 Jahren Laufzeit die Vergütung in Höhe des jeweils geltenden Marktpreises anschließt)
  • das ebenfalls im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelte und angepasste Mieterstrom-Modell, deren Förderung vor allem darin besteht, dass die Gewerbesteuer für den erzeugten und gelieferten Strom entfällt
  • die günstigen Kreditkonditionen der staatlichen KfW-Bank, die auch Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen
  • die BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die sowohl für Neubauten, als auf für Sanierungen und im Rahmen von Einzelmaßnahmen erhältlich ist

Auf Landesebene fördert NRW viele Einzelmaßnahmen, die auf die Erreichung der Energiewende einzahlen. Solaranlagen sind hier oftmals Voraussetzung für die Anerkennung einer Förderfähigkeit. Darum ist die Photovoltaik-Förderung auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen eher ein mittelbarer, ein Sekundäreffekt. Ob Sie, etwa im Rahmen einer Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Autos Anspruch auf diese oder weitere Fördermittel für Ihren Solaranlagenbau haben, ist von den individuellen Voraussetzungen abhängig, die das Land NRW festgelegt hat.

In NRW fördern außerdem viele Kommunen aus eigener Tasche ebenfalls die Investition in Solaranlagen. Die Stadt Solingen beispielsweise fördert unter anderem Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 300 Euro pro kWp installierter Leistung (maximal 1.500 Euro pro Gebäude). Münster fördert etwa die Installation eines stationären Batteriespeichers – Voraussetzung ist, dass eine PV-Anlage gekoppelt ist. Die Bonner Kommune gewährt bei PV-Anlagen, die im Rahmen der im EEG festgehaltenen Mieterstromregelung installiert werden, 100 Euro pro kWp – zusätzlich zu den zwischen 150 und 200 Euro pro kWp, mit denen die Solaranlage selbst gefördert wird. In Düsseldorf werden sowohl neu angeschaffte PV-Anlagen gefördert, als auch ein dazu gehöriger Stromspeicher. Die maximale Förderhöhe für Solaranlagen beträgt 7,5% und für den Speicher maximal 20% der jeweiligen Brutto-Investitionskosten.

Nutzen Sie das umfassende Angebot an möglichen Photovoltaik-Förderungen in Nordrhein-Westfalen. Mehr über Fördermöglichkeiten für Ihr Solarprojekt können Ihnen auch unsere Solarexperten verraten.

 

Kosten kalkulieren leicht gemacht

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz – clearsky ist Ihr führender Fullservice-Photovoltaik-Anbieter mit mehr als 10 Jahren Erfahrung!

Um zu wissen, wie sich eine Photovoltaik-Förderung auf Ihre Solaranlage in Nordrhein-Westfalen effektiv auswirkt, ist es unumgänglich, dass Sie zunächst einmal die Kosten für die Anschaffung und Installation Ihrer Sonnenkollektoren kennen.

Mit unserem Photovoltaik-Rechner können Sie sich Ihre Solaranlage aus hocheffizienten und leistungsstarken Qualitätsmodulen selbst zusammenstellen. Im Anschluss erhalten Sie dann unverzüglich einen von uns erstellten Kostenvoranschlag.

Auf Basis dieser Kalkulation können Sie dann mit unseren PV-Profis an die Planung Ihrer Anlage gehen. Nutzen Sie die Vorteile der Photovoltaik-Pflicht in NRW, um Ihren Strom- und Energieverbrauch zu senken; Steuern zu sparen und Renditen nicht selten im zweistelligen Bereich zu generieren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei.

FAQ

Die voll umfängliche Solarpflicht soll in NRW bis 2026 ausgerollt werden. Bisher sind Ausnahmen in den entsprechenden Gesetzen und Gesetzesvorlagen sehr allgemein formuliert und beschränken sich auf Zumutbarkeit und Sinnhaftigkeit einer PV-Anlage. Soll heißen: Wenn die Kosten den Nutzen überschreiten, ein Dach oder ein Parkplatz verschattet ist oder einzelne Personen die Kosten nicht aufbringen können, dann sind das beispielsweise unzumutbare bzw. nicht sinnvolle Investitionen und somit von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Wie genau aber Zumutbarkeit oder Sinnhaftigkeit definiert werden, bleibt zunächst einmal abzuwarten.
Grundsätzlich sehr sicher. Das ist auch der Grund, weshalb Finanzierungskredite entgegen dem aktuellen Zinstrend so günstige Konditionen haben. Durch die 20-jährige Stromabnahmegarantie seitens des Bundes und die Möglichkeit, Umsatzsteuer zu sparen, sowie Ihr Unternehmen zu 100% autark mit Strom zu versorgen amotisiert sich Ihre Investition binnen kurzer Zeit. Zusätzlich beschleunigt wird dies durch die lange Lebensdauer von Speichern und Kollektormodulen. Diese können Sie außerdem durch eine entsprechende Versicherung günstig und zuverlässig auch gegen Witterungsbedingungen und andere Gefahren schützen.
Aktuell sieht die Pflicht zur Anbringung einer Photovoltaik-Anlage in Nordrhein-Westfalen nicht vor, dass bestehende Parkplätze nachgerüstet werden müssen. Spätestens, wenn Sie Ihren Parkplatz nach 2026 modernisieren müssen, sind auch Sie von der Solarpflicht betroffen. Aufgrund der hervorragenden Rendite-Aussichten und vielen Förderungen kann es sich darum rechnen, wenn Sie der erweiterten PV-Pflicht schon heute zuvorkommen. Besonders in Bonn, wo eine gesonderte, kommunale Solarpflicht eingeführt wurde, gibt es attraktive städtische Förderangebote für alle, die auch bestehende Dächer und Fassaden mit Solaranlagen ausstatten.
Nein, NRW betrachtet Parkhäuser nicht als Parkplätze. Mit „Parkplätzen“ sind nicht überdachte Flächen gemeint, auf denen beispielsweise Anwohner, Mitarbeiter und Kunden ihre KfZ abstellen.
Vorerst betrifft die Solarpflicht in NRW ausschließlich Parkflächen von Nicht-Wohngebäuden. Es ist allerdings absehbar, dass die PV-Pflicht in den kommenden Jahren auch Wohnobjekte betreffen wird. Wenn Sie so lange nicht warten möchten, können Sie natürlich auch heute schon Ihre Anwohnerparkplätze mit Solarüberdachungen verschatten und Ihren Mietern zusätzlichen Komfort und Lebensqualität bieten, sowie selbst von einträglichen Renditen profitieren.

Wir sind Profis

Über 10 Jahre Expertise in Photovoltaik und mehr
als 200.000 m² verlegte Solarfläche

teaser referenzen gewaechshaeuser 1
Flächenvermietung / Gewerbedach
Alternative Nutzung von Gewächshäusern
749,93 kWp
Gesamtleistung
4.463,6 m2
Fläche
ca. 679.389 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 407.633 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission
teaser referenzen deckung eines konstant hohen eigenverbrauchs
Flächenvermietung / Gewerbedach
Deckung eines konstant hohen Eigenverbrauchs
728 kWp
Gesamtleistung
3.677 m2
Fläche
ca. 753.839 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 452.083 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission
Dachflaeche
In PV investieren / Gewerbedach
Dachfläche als „grüne” Einnahmequelle
278 kWp
Gesamtleistung
1.370 m2
Fläche
ca. 282.502 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 169.501 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission
teaser referenzen hoechstmoeglichen eigenverbrauch 1
Eigennutzung / Gewerbedach
Höchstmöglichen Eigenverbrauch sichern
81 kWp
Gesamtleistung
500 m2
Fläche
ca. 80.000 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 50.000 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Michelle Berenz