Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Schleswig-Holstein

Photovoltaik-Pflicht und
Photovoltaik-Förderung
in Schleswig-Holstein

Informationen zur Photovoltaik-Pflicht

Als drittes Land im Bunde hat Schleswig-Holstein mit Wirkung zum 01. Januar 2022 sein Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) um eine Photovoltaik-Pflicht erweitert.

Auf dem platten Land sind bereits 2.500 Hektar Bodenfläche für den Bau von Solaranlagen reserviert – für rund zwei Drittel davon liegen Pläne vor, für den Rest wurde der Bau bereits bewilligt. Doch das soll es noch nicht gewesen sein. Seit 2022 gilt zunächst einmal für Dachflächen von Nicht-Wohngebäuden sowohl bei Neubau als auch bei Sanierung die Solarpflicht. Als weitere Maßnahme wird die Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein künftig auf alle neu zu bauenden Gewerbe-Immobilien ausgedehnt. Außerdem ist Schleswig-Holstein um einen Erkenntnisgewinn bei der Photovoltaik-Tauglichkeit von Naturschutzflächen bemüht.

Und auch auf Bundesebene wagt Schleswig-Holstein den Vorstoß. Die Landesregierung fordert nicht nur, dass Rast- und Parkplätze entlang des Bundesstraßen- und Autobahnnetzes mit Ladestationen und Solaranlagen ausgestattet werden. Sie möchte auch Pilotprojekte gefördert wissen, die beispielsweise Lärm- und Sichtschutzwände mit Solarkollektoren ausstatten wollen bzw. aus Solarmodulen bestehen.

Das ist über die Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein bekannt

Mit konkreten Maßnahmen ist man in Kiel deutlich zurückhaltender als andernorts.

Bekannt sind Stand: 07/2022 Pläne, wonach die Gigawatt-Leistung in Schleswig-Holstein verbessert werden soll, sowie künftige Vorhaben, Liegenschaften des Landes bei Sanierungen und Neubauten mit Solaranlagen zu versehen. Außerdem gibt Schleswig-Holstein bekannt, dass bei der Realisierung der Photovoltaik-Pflicht vor allem auf bereits versiegelte Flächen gesetzt werden soll. Auf Termine oder Kennzahlen will sich die schleswig-holsteinische Landesregierung aber anscheinend nicht festlegen.

Was man weiß ist, dass die Solarpflicht zunächst einmal auf Nicht-Wohngebäude angewandt wird, sowie auf gewerblich betriebene Parkplätze. Allerdings gibt es großzügige Ausnahmen. Die Photovoltaik-Pflicht betrifft in Schleswig-Holstein etwa Dachsanierungen gewerblicher Immobilien nur dann, wenn mehr als 10% der Dachfläche renoviert werden (müssen). Und auch die Carport-Solarpflicht greift nur für Neubauten und erst ab einem Volumen von mindestens 100 Auto-Stellplätzen.

Nichtsdestotrotz hat sich der hohe Norden hehren Zielen verschrieben: Wie Baden-Württemberg will auch Schleswig-Holstein bis 2040 klimaneutral sein. Erreichen möchte die schwarz-grüne Landesregierung dies über die deutliche Vereinfachung bürokratischer Prozesse. Etwa wenn es um PV-Anlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften geht. Auch Verpachtungs- und Pachtmöglichkeiten von Dachflächen zur Installation von Solarmodulen sollen attraktiver gestaltet werden.

Eine umfassende Photovoltaik-Pflicht soll in Schleswig-Holstein frühestens 2025 eingeführt werden. Jedoch ist noch nicht klar, ob diese dann auch auf private Immobilien (Wohnhäuser) ausgedehnt wird oder nur gewerbliche und öffentliche Bauprojekte darunterfallen.

Gibt es in Schleswig-Holstein Photovoltaik-Förderungen?

Zunächst einmal besteht auch für Unternehmen und Bauherren in Schleswig-Holstein selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Investition in Photovoltaik-Parkplätze und -Dächer staatlich fördern zu lassen. Durch geschickte Kombinationen – etwa der KfW-Finanzierung mit BEG-Fördermitteln – lassen sich Photovoltaik-Förderungen gezielt optimieren. Gerade als gewerblicher Solarinvestor profitieren Sie außerdem von einer Umsatzsteuerbefreiung.

Auch auf Landesebene hat Schleswig-Holstein ein gewisses Kontingent an Fördermitteln für Solaranlagen, das immer wieder neu aufgelegt wird. Sollte zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Errichtung einer PV-Anlage auf Ihren Kunden- oder Mitarbeiterparkplätzen planen, keine Solarförderung des Landes verfügbar sein, bedeutet das also nicht, dass Sie nicht im Nachgang noch von einer Förderung profitieren können.Lassen Sie sich von unserem Konfigurator in nur wenigen Minuten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Photovoltaik-Projekt erstellen. So wissen Sie schon vor Planungsbeginn, wie hoch Ihre Investitionssumme und eventuelle Fördersummen ausfallen.

Das gilt in ähnlichem Umfang auch für kommunale Förderprojekte im Photovoltaik-Bereich. So fördert etwa die Landeshauptstadt Kiel Solarvorhaben mit jährlich 300.000 Euro. Dabei können Sie diese kommunale Photovoltaik-Förderung bereits für notwendige Eignungsprüfungen Ihrer Dachflächen aufwenden. Sie können Sie aber auch für die Installation etwa einer Mieterstromanlage oder die Umstellung Volleinspeisung auf Eigenversorgung. Besonders interessant dürfte der Innovationsbonus sein. So wie die Landesregierung auf Bundesebene auf PV-Innovationen (besagte Schall- bzw. Lärmschutzwände bspw.) pocht, so fördert sie solche Projekte nämlich vor Ort auch mit eben diesem Förderbonus. Etwa für Fassadenphotovoltaik oder dachintegrierte PV-Anlagen.

Welche räumlichen, kreativen, systemischen und innovativen Möglichkeiten Sie auf Ihrem Gelände und Ihren Flächen zur Installation einer Photovoltaik-Anlage haben, erläutern Ihnen unsere Solarexperten von clearsky energietechnik in einem unverbindlichen Gespräch gerne genauer. Um die Kosten für die von Ihnen angedachte PV-Anlage zu kalkulieren, steht Ihnen außerdem unser Solaranlagenrechner zur Verfügung.Lassen Sie sich von unserem Konfigurator in nur wenigen Minuten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Photovoltaik-Projekt erstellen. So wissen Sie schon vor Planungsbeginn, wie hoch Ihre Investitionssumme und eventuelle Fördersummen ausfallen.

Warum überhaupt in Photovoltaik investieren?

un könnte man meinen, Schleswig-Holstein sei aufgrund seiner Lage und Exposition, sowie der eher unterdurchschnittlichen Sonnenstunden eher für andere erneuerbare Ressourcen disponiert, als ausgerechnet Photovoltaik. Doch mit einem bescheinigten, objektiven Potenzial von bis zu 9 Gigawatt Photovoltaik und gerade einmal 1,1 Gigawatt realisiertem Photovoltaik, ist auch im hohen Norden noch deutlich Luft nach oben. Aber nicht nur deshalb lohnt sich die Investition in Photovoltaik für Unternehmer, sowie private und gewerbliche Investoren auch dort.

Attraktive Renditen im hohen einstelligen bis in den zweistelligen Bereich sind laut Berechnungen von Stiftung Warentest und dem Fraunhofer Institut ISE – unter Berücksichtigung von Steuervergünstigungen und ausgehend von gerade einmal 20% Eigenverbrauch – bei Photovoltaik-Anlagen auch 2022 noch immer realistisch. Je höher der Verbrauch, desto höher die Rendite. Wer als Unternehmen 100% seines Stromverbrauches durch Solarinstallationen auf dem Firmendach und der Parkplatzbedachung selbst erzeugt, kann problemlos Renditen im zweistelligen Bereich erzielen.

Preisstabile, unabhängige Stromkosten sind gerade in Zeiten wie diesen, in denen unvorhergesehene Ereignisse die politische und wirtschaftliche Entwicklung durchrütteln, ein unschlagbares Argument für die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein. Machen Sie sich unabhängig von Energieversorgern, die zunehmend Preissteigerungen auf ihre Kunden umlegen und von volatilen Märkten, die äußeren Einflüssen unterworfen sind: Realisieren Sie Ihr eigenes Solarprojekt – unsere clearsky Experten helfen Ihnen dabei.

Und die Selbstversorgung mit eigenen PV-Anlagen lohnt sich doppelt. Einerseits durch Kosteneinsparungen, die Sie mit einer Unabhängigkeit vom Energiemarkt erzeugen können. Andererseits wird gerade der Einbau von zur Eigenversorgung notwendigen Stromspeichern mit einer besonderen Photovoltaik-Förderung bedacht.

Das Beste an der Photovoltaik-Pflicht? Mit der passenden Solaranlage können Sie nicht nur von Förderungen und günstigen Kreditkonditionen profitieren. Sie können nicht nur Ihr Image aufwerten und Ihren Mitarbeitern komfortablere Autostellplätze bereitstellen, vielleicht sogar Anreize für die Anschaffung von E-Autos schaffen. Sie können mit einer richtig kalkulierten, gut geplanten und optimal für Ihre Bedarfe und Begebenheiten konzipierten Photovoltaik-Anlage sogar eine zusätzliche Einnahmenquelle schaffen! Und das sogar dann, wenn Sie die Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein freiwillig umsetzen!

FAQ

Schleswig-Holstein hat sich entschieden, die Photovoltaik-Pflicht zunächst einmal für sogenannte Nicht-Wohngebäude einzuführen. Und zwar sowohl beim Neubau, als auch bei der Sanierung von Bestandsdächern, bei denen mindestens 10% Dachfläche saniert werden. Ebenfalls von der Photovoltaik-Pflicht von Anfang an betroffen sind außerdem neue Außenparkplätze, die mindestens 100 Kraftfahrzeugen Platz bieten.
Wenn Sie von Förderungen der öffentlichen Hand auf Bundes-, Länder und Kommunalebene profitieren möchten. Wenn Sie sich von einer volatilen und immer teurer und unsicherer werdenden Energieversorgung lösen möchten. Und wenn Sie sowohl an der Verbesserung Ihres Images, als auch am Erhalt der Umwelt und ansprechenden Renditen interessiert sind. Dann, ja. Dann lohnt es sich auf vielen Ebenen, schon jetzt in Photovoltaik zu investieren. Auch, wenn die Solarpflicht Sie vielleicht erst in den kommenden Jahren einholen wird. Einholen wird sie Sie. Dann können Sie die Chance auch frühzeitig nutzen.
Entgegen der Annahme, dass im hohen Norden Solaranlagen vielleicht nicht so profitabel seien wie im sonnenreichen Süden, kommt Schleswig-Holstein im Jahr durchaus auch auf seine rund 2.000 Sonnenstunden. Wenn Ihr Parkplatz oder Dach also nicht großflächig verschattet sind, können Sie mit einer PV-Anlage auch in Deutschlands Norden kostenlosen Strom generieren.
Nein, landesseitig gibt es keine Mindestanforderungen an die Anlagengröße. Die einzige Vorgabe für die Einführungsphase der Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein ist, dass
    • Dachsanierungen, die mindestens 10% der Dachfläche betreffen
    • Dächerneubauten von Nicht-Wohngebäuden
    • gewerbliche Parkplätze mit 100 und mehr Stellplätzen
  mit Solarkollektoren ausgestattet werden müssen.
Die Landesregierung hat auf jeden Fall weitere Pläne zum Ausbau der PV-Pflicht im Norden in der Schublade, lässt sich aber noch nicht so richtig in die Karten blicken. So ist zwar bekannt, dass die Solarpflicht bis 2025 ergänzt und umfassender ausgestaltet sein soll. Welche Maßnahmen aber das konkret beinhaltet und ob irgendwann auch private Bauherren davon betroffen sein werden, ist Stand: heute (07/2022) offen.

Wir sind Profis

Über 10 Jahre Expertise in Photovoltaik und mehr
als 200.000 m² verlegte Solarfläche

teaser referenzen gewaechshaeuser 1
Flächenvermietung / Gewerbedach
Alternative Nutzung von Gewächshäusern
749,93 kWp
Gesamtleistung
4.463,6 m2
Fläche
ca. 679.389 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 407.633 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission
teaser referenzen deckung eines konstant hohen eigenverbrauchs
Flächenvermietung / Gewerbedach
Deckung eines konstant hohen Eigenverbrauchs
728 kWp
Gesamtleistung
3.677 m2
Fläche
ca. 753.839 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 452.083 kg CO2
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Dachflaeche
In PV investieren / Gewerbedach
Dachfläche als „grüne” Einnahmequelle
278 kWp
Gesamtleistung
1.370 m2
Fläche
ca. 282.502 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 169.501 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission
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Eigennutzung / Gewerbedach
Höchstmöglichen Eigenverbrauch sichern
81 kWp
Gesamtleistung
500 m2
Fläche
ca. 80.000 kWh
Jährliche Grünstromproduktion
ca. 50.000 kg CO2
Vermiedene CO2-Emission

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Michelle Berenz